

Über mich
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1997 - 2002 Ausbildung 'Logopädie und Phoniatrie', Hochschule Utrecht, die Niederlande
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2002 - 2009 gearbeitet in verschiedenen Praxen in Amsterdam, Den Haag, Katwijk
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2010 - 2011 physikalische Medizin Enzinger, Mittersill
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2011 - 2014 freiberuflich, eigene Praxis in Kaprun/Zell am See
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2014 - 2015 in Karenz
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2015 - 2022 Diakoniewerk Salzburg, 'Therapiezentrum Pinzgau (Bruck an der Glocknerstraße) / Dr. Ernst Höferschule (Schüttdorf), Forkids (Kitzbühel)
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2022 freiberuflich, Logopädiepraxis Kaprun
Fortbildungen
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M. U. N. D. T.
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Diagnostik und Interventionsplanung in der Unterstützten Kommunikation
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Padiatrische Dysphagien - Theorie und Therapie bei Säuglingen und Kindern mit Schluckstorungen
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Das Bobath-Konzept in der logopädischen Behandlung frühkindlicher Ess- und Trinkstorungen
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Logopädie und Down-syndrom
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Kindliche Schluckstörungen
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Funktionelle Stimmtherapie bei Stimmlippen- Lähmungen
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Buteyko
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Van Dixhoorn (dysfunktionale Atemmuster, Hyperventilation)
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Remedial Teaching (Kurs über Förderunterricht für Logopäden)
Therapien
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Atem- und Stimmstörungen
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myofunktionelle Störungen
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auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen
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Artikulationsstörungen (phonetische und phonologische Störungen, Verbale Entwicklungsdyspraxie)
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Sprachentwicklungsverzögerungen
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(neurologische) Sprachentwicklungsstörungen
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Lese- Rechtschreibschwäche
Ablauf und Kosten
Neue Tarife ab 01.01.2025
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T1 Logo 30 (30 Minuten Therapie) € 45,00
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T2 Logo 45 (45 Minuten Therapie) € 67,50
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T3 Logo 60 (60 Minuten Therapie) € 90,00
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* In der Zeitangabe sind direkte Leistungen (Therapie) sowie indirekte leistungen (Vor- und Nachbearbeitungszeit) enthalten.
Kostenrückerstattung
Je nach Krankenkasse wird ein bestimmter Anteil des Betrages rückerstattet.
Ärztliche Verordnung
Für die logopädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.
Chefärztliche Bewilligung (SVS)
Für die Rückerstattung beziehungsweise Übernahme der Kosten nach erfolgter Durchführung der Therapie benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bestätigt der Krankenversicherungsträger die Kostenübernahme.
Verrechnung der Behandlungskosten
Verrechnung Wahllogopädin/ Wahllogopäde:
Ihre Logopädin nimmt keine direkte Verrechnung mit der Krankenkasse vor. Sie begleichen die Kosten direkt bei Ihrer Logopädin und suchen nach Abschluss der Therapie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um Rückerstattung der tarifmäßigen Kosten an.
Neu ab Jänner 2024:
Jede Therapie muss sofort in Bar oder per Karte bezahlt werden.