Über mich
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1997 - 2002 Ausbildung 'Logopädie und Phoniatrie', Hochschule Utrecht, die Niederlande
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2002 - 2009 gearbeitet in verschiedenen Praxen in Amsterdam, Den Haag, Katwijk
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2010 - 2011 physikalische Medizin Enzinger, Mittersill
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2011 - 2014 freiberuflich, eigene Praxis in Kaprun/Zell am See
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2014 - 2015 in Karenz
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2015 - 2022 Diakoniewerk Salzburg, 'Therapiezentrum Pinzgau (Bruck an der Glocknerstraße) / Dr. Ernst Höferschule (Schüttdorf), Forkids (Kitzbühel)
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2022 freiberuflich, Logopädiepraxis Kaprun
Fortbildungen
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M. U. N. D. T.
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Diagnostik und Interventionsplanung in der Unterstützten Kommunikation
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Padiatrische Dysphagien - Theorie und Therapie bei Säuglingen und Kindern mit Schluckstorungen
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Das Bobath-Konzept in der logopädischen Behandlung frühkindlicher Ess- und Trinkstorungen
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Logopädie und Down-syndrom
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Kindliche Schluckstörungen
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Funktionelle Stimmtherapie bei Stimmlippen- Lähmungen
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Buteyko
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Van Dixhoorn (dysfunktionale Atemmuster, Hyperventilation)
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Remedial Teaching (Kurs über Förderunterricht für Logopäden)
Therapien
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Atem- und Stimmstörungen
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myofunktionelle Störungen
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auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen
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Artikulationsstörungen (phonetische und phonologische Störungen, Verbale Entwicklungsdyspraxie)
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Sprachentwicklungsverzögerungen
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(neurologische) Sprachentwicklungsstörungen
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Lese- Rechtschreibschwäche
Ablauf und Kosten
Sie benötigen für logopädische Therapie eine chefärztlich bewilligte Überweisung. Darauf stehen eine ärztliche Diagnose, der Auftrag "logopädische Therapie" und eine Zeitangabe.
In der Zeitangabe sind direkte (Therapie) und indirekte (Vor- und Nachbereitungszeit) Leistungen enthalten.
Überweisung "T1" 30 Minuten: 40,-
(25 Min. Therapie, 5 Min. Vor- und Nachbereitung)
Überweisung "T2" 45 Minuten: 60,-
(35 Min. Therapie, 10 Min. Vor- und Nachbereitung)
Überweisung "T3" 60 Minuten: 80,-
(45 Min. Therapie, 15 Min. Vor- und Nachbereitung)
So funktioniert die Abrechnung
Als Wahllogopädin verrechne ich direkt mit meinen Patienten. (Barzahlung oder auf Rechnung)
Etwa die Hälfte der Therapiekosten können Sie bei Ihrer Krankenkasse rückfordern. Genaue Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.
Neu ab Jänner 2024:
Jede Therapie muss sofort in Bar oder per Karte bezahlt werden.